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   BVerwG, 19.12.2012 - 9 B 28.12   

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BVerwG, 19.12.2012 - 9 B 28.12 (https://dejure.org/2012,43838)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.2012 - 9 B 28.12 (https://dejure.org/2012,43838)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 2012 - 9 B 28.12 (https://dejure.org/2012,43838)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 87 Abs 1 FlurbG, § 87 Abs 2 FlurbG
    Freihändiger Erwerb von Grundstücken bzw. Ersatzgrundstücken durch die Flurbereinigungsbehörde im Unternehmensflurbereinigungsverfahren; Zeitrahmen

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit der Frist für die Pflicht der Flurbereinigungsbehörde im Unternehmensflurbereinigungsverfahren zum Bemühen um den freihändigen Erwerb von Grundstücken bzw. Ersatzgrundstücken

  • rewis.io

    Freihändiger Erwerb von Grundstücken bzw. Ersatzgrundstücken durch die Flurbereinigungsbehörde im Unternehmensflurbereinigungsverfahren; Zeitrahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 133 Abs. 3 S. 3
    Klärungsbedürftigkeit der Frist für die Pflicht der Flurbereinigungsbehörde im Unternehmensflurbereinigungsverfahren zum Bemühen um den freihändigen Erwerb von Grundstücken bzw. Ersatzgrundstücken

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2012 - 9 B 28.12
    Er wird verletzt, wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, insbesondere Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung hätte aufdrängen müssen (stRspr; s. nur Urteil vom 21. Juni 2006 - BVerwG 6 C 19.06 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 264 Rn. 28 m.w.N.).

    Eine erfolgreiche Aufklärungsrüge (§ 86 Abs. 1 VwGO) setzt u.a. die Darlegung voraus, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr; vgl. nur Urteil vom 21. Juni 2006 a.a.O. Rn. 25).

  • BVerwG, 21.10.2009 - 9 C 9.08

    Flurbereinigungsverfahren; Unternehmensflurbereinigung; Fristunterbrechung;

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2012 - 9 B 28.12
    Wie der Senat mit Urteil vom 21. Oktober 2009 - BVerwG 9 C 9.08 (BVerwGE 135, 110 Rn. 21 m.w.N.) ausgeführt hat, ist für die Anordnung einer Unternehmensflurbereinigung nach § 87 Abs. 2 FlurbG geklärt, dass der Versuch des freihändigen Erwerbs der benötigten Fläche bis zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans oder bis zu einer vorläufigen Besitzeinweisung unternommen werden kann.

    Das Verhältnismäßigkeitsgebot verlangt nicht, dass Verhandlungen über einen Erwerb der benötigten Grundstücke vor Anordnung der Unternehmensflurbereinigung nach § 87 Abs. 1 FlurbG durchzuführen sind; Gesichtspunkte der Verfahrensbeschleunigung und -praktikabilität sprechen dafür, Erwerbsversuche bis zum Zeitpunkt des enteignenden Zugriffs zu ermöglichen (Urteil vom 21. Oktober 2009 a.a.O. Rn. 24).

  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2012 - 9 B 28.12
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse in der Tatsacheninstanz zu kompensieren, namentlich wenn ein Beteiligter es unterlässt, einen - zuvor lediglich schriftsätzlich angekündigten - Beweisantrag zu stellen (Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 S. 9 und vom 29. März 2007 - BVerwG 4 BN 5.07 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 23.06.2008 - 9 VR 13.08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einem anderen als vom

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2012 - 9 B 28.12
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör schützt nicht davor, dass ein Gericht den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des materiellen Rechts für nicht entscheidungserheblich hält bzw. ihm nicht folgt (vgl. Beschluss vom 23. Juni 2008 - BVerwG 9 VR 13.08 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 7 Rn. 3; stRspr).
  • BVerwG, 24.09.2012 - 5 B 30.12

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen mangelnder Substantiierung

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2012 - 9 B 28.12
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass das Tatsachengericht unsubstantiierten Beweisangeboten nicht nachgehen muss (stRspr; vgl. nur Beschluss vom 24. September 2012 - BVerwG 5 B 30.12 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 29.03.2007 - 4 BN 5.07

    Nichteingehen des Gerichts auf die Forderung einer Partei nach Beiziehung von

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2012 - 9 B 28.12
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse in der Tatsacheninstanz zu kompensieren, namentlich wenn ein Beteiligter es unterlässt, einen - zuvor lediglich schriftsätzlich angekündigten - Beweisantrag zu stellen (Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 S. 9 und vom 29. März 2007 - BVerwG 4 BN 5.07 - juris Rn. 4).
  • OVG Brandenburg, 17.09.2003 - 8 D 35/01

    Flurbereinigungsrecht, Unternehmensflurbereinigung, Einleitungsvoraussetzungen,

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2012 - 9 B 28.12
    Der bloße Hinweis auf die gegenteilige Auffassung des VGH München (Beschluss vom 18. September 2006 - 13 AS 06.2191 - RdL 2006, 334 ) kann insoweit ersichtlich nicht genügen; der weitere Verweis auf das Urteil des OVG Frankfurt/Oder vom 17. September 2003 - 8 D 35/01.G (AUR 2005, 167) geht von vornherein fehl, denn diese Entscheidung enthält hinsichtlich des Zeitrahmens für die Bemühungen um einen freihändigen Verkauf keine Abweichung von der oben wiedergegebenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. OVG Frankfurt/Oder, Urteil vom 17. September 2003 a.a.O. S. 169).
  • VGH Bayern, 18.09.2006 - 13 A S 06.2191
    Auszug aus BVerwG, 19.12.2012 - 9 B 28.12
    Der bloße Hinweis auf die gegenteilige Auffassung des VGH München (Beschluss vom 18. September 2006 - 13 AS 06.2191 - RdL 2006, 334 ) kann insoweit ersichtlich nicht genügen; der weitere Verweis auf das Urteil des OVG Frankfurt/Oder vom 17. September 2003 - 8 D 35/01.G (AUR 2005, 167) geht von vornherein fehl, denn diese Entscheidung enthält hinsichtlich des Zeitrahmens für die Bemühungen um einen freihändigen Verkauf keine Abweichung von der oben wiedergegebenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. OVG Frankfurt/Oder, Urteil vom 17. September 2003 a.a.O. S. 169).
  • VGH Bayern, 18.09.2006 - 13 AS 06.2191
    Auszug aus BVerwG, 19.12.2012 - 9 B 28.12
    Der bloße Hinweis auf die gegenteilige Auffassung des VGH München (Beschluss vom 18. September 2006 - 13 AS 06.2191 - RdL 2006, 334 ) kann insoweit ersichtlich nicht genügen; der weitere Verweis auf das Urteil des OVG Frankfurt/Oder vom 17. September 2003 - 8 D 35/01.G (AUR 2005, 167) geht von vornherein fehl, denn diese Entscheidung enthält hinsichtlich des Zeitrahmens für die Bemühungen um einen freihändigen Verkauf keine Abweichung von der oben wiedergegebenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. OVG Frankfurt/Oder, Urteil vom 17. September 2003 a.a.O. S. 169).
  • VGH Bayern, 29.12.2005 - 8 ZB 04.1624
    Auszug aus BVerwG, 19.12.2012 - 9 B 28.12
    Nichts anderes ergibt sich aus dem Hinweis des Klägers auf einen Beschluss des VGH München (vom 29. Dezember 2005 - 8 ZB 04.1624 - juris), demzufolge entscheidungserheblicher, neuer Vortrag im Rahmen des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens auch bei einer bestandskräftigen Planungsentscheidung zu berücksichtigen sei.
  • VGH Bayern, 08.05.2013 - 13 AS 13.420

    Straßenbebauungsplan; Unternehmensflurbereinigung; Aufklärungsversammlung;

    Das Verhältnismäßigkeitsgebot verlangt nicht, dass Verhandlungen über einen Erwerb der benötigten Grundstücke vor Anordnung der Unternehmensflurbereinigung nach § 87 Abs. 1 FlurbG durchzuführen sind (BVerwG, U.v. 21.10.2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110; nochmals bestätigt im B.v. 19.12.2012 - 9 B 28.12 - juris; insoweit noch anders BayVGH, B.v. 6.6.2008 - 13 AS 08.688 - RdL 2008, 355; wie BVerwG Wingerter, a.a.O, vor § 87 Rn. 3 bzw. § 87 Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.05.2013 - 13 AS 13.406

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Flurbereinigungsbeschluss; Form der

    Das Verhältnismäßigkeitsgebot verlangt nicht, dass Verhandlungen über einen Erwerb der benötigten Grundstücke vor Anordnung der Unternehmensflurbereinigung nach § 87 Abs. 1 FlurbG durchzuführen sind (BVerwG, U.v. 21.10.2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110; nochmals bestätigt im B.v. 19.12.2012 - 9 B 28.12 - juris; insoweit noch anders BayVGH, B.v. 6.6.2008 - 13 AS 08.688 - RdL 2008, 355; wie BVerwG Wingerter, a.a.O, vor § 87 Rn. 3 bzw. § 87 Rn. 5 m.w.N.).
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